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NWB Nr. 17 vom Seite 1328

Halb-/Teilabzugsverbot nach § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG in Insolvenzfällen

Zum und Nichtanwendungsschreiben des BMF

Katja Gragert und Jan-Peter Wißborn

[i]BMF, Schreiben v. 15. 2. 2010, BStBl 2010 I S. 181Der (BStBl 2010 II S. 220) entschieden, dass – in enger Auslegung des Gesetzeswortlauts – in den Fällen des Verlusts einer Beteiligung i. S. von § 17 EStG (z. B. im Insolvenzfall) das Abzugsverbot des § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG dann nicht greift, wenn aus dieser Beteiligung keinerlei Einnahmen erzielt wurden, bei denen das [i]Waza/Uhländer/ Schmittmann, Insolvenzen und Steuern, 8. Aufl. 2010, NWB Verlag Herne. ISBN: 978-3-482-41168Halbeinkünfteverfahren (ab Veranlagungszeitraum 2009 das Teileinkünfteverfahren, § 3 Nr. 40 EStG) zur Anwendung kam, und dies auch in der Zukunft ausgeschlossen ist. Die Finanzverwaltung hat mit (BStBl 2010 I S. 181) bekannt gegeben, dass diese Entscheidung des BFH über den entschiedenen Einzelfall hinaus nicht anzuwenden ist (sog. Nichtanwendungsschreiben). Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick über den Anwendungsbereich des § 3c Abs. 2 EStG und die Bedeutung der [i]Fuhrmann, NWB 51/2009 S. 3990; Hilbertz, NWB 39/2009 S. 3018genannten Entscheidungen, – insbesondere warum ein Nichtanwendungsschreiben in diesem Fall gerechtfertigt ist, auch wenn die Bundesregierung sich den „Abbau” von Nichtanwendungsschreiben zum Ziel gesetzt hat (vgl. Seite 13 des Koalitionsvertrags v. ).

I. Entstehungsgeschichte des § 3c Abs. 2 EStG und Grundsätze...