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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 4 K 243/08

Gesetze: AO § 171 Abs. 8, AO § 172 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Buchst. a, StromStG § 9 Abs. 1 Nr. 3

Zum Bestimmtheitserfordernis eines Antrags nach § 171 Abs. 8 AO

Leitsatz

Ein Antrag auf Stromsteuerbefreiung nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 StromStG hemmt die Festsetzungsverjährung auch dann, wenn er die zu befreiende Strommenge nicht beziffert, sofern die betreffende Anlage benannt oder bestimmbar ist.

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Fundstelle(n):
JAAAD-41153

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