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Ansparrücklage im Sonder-Betriebsvermögen eines an einem spanischen Unternehmen atypisch still beteiligten Gesellschafters
Ein an einem spanischen Unternehmen atypisch still beteiligter Gesellschafter kann in seinem Sonder-Betriebsvermögen gem. Beschluss des NWB WAAAD-24691 (EFG 2009 S. 1363) – bestätigt durch (n. v.) – eine Ansparrücklage i. S. von § 7g Abs. 3 EStG i. d. F. bis zum 31.12.2006 nicht bilden, wenn die Betriebseröffnung der atypisch stillen Gesellschaft noch nicht vollendet ist und eine verbindliche Bestellung für die zur Anschaffung vorgesehenen wesentlichen Betriebsgrundlagen nicht vorliegt (Bezug: § 7g Abs. 3 EStG i. d. F. bis zum 31.12.2006).