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Umsatzsteuer | Bemessungsgrundlage für die private Pkw-Nutzung bei einem Landwirt
Die Entnahme eines Landwirts, der die private Pkw-Nutzung nach der 1 %-Regelung ermittelt und die Umsatzsteuer pauschaliert, ist nicht um eine fiktive Umsatzsteuer zu erhöhen (Bezug: § 4 Abs. 1 Satz 2, § 6 Abs. 1 Nr. 4 Sätze 1, 2 und 3, § 12 Nr. 3, § 13 EStG; § 48 Abs. 1 FGO; § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 3 Abs. 9a, § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Sätze 3 und 4 UStG).
Bei einem Landwirt, der die Umsatzsteuer nach § 24 UStG ermittelt (Pauschalierung), gleichen sich Umsatzsteuer und Vorsteuer jeweils aus und ein gesonderter Vorsteuerabzug für einen angeschafften Pkw ist ausgeschlossen. Ebenso kommt keine Besteuerung der privaten Pkw-Nutzung als Entnahme bei der Umsatzsteuer in Betracht. Es tritt also gegenüber einer Privatperson keine Besserstellung ein, und die Zurechnung einer fiktiven entnahme...