Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH 03.02.2010 IV R 45/07, StuB 8/2010 S. 327

Umsatzsteuer | Bemessungsgrundlage für die private Pkw-Nutzung bei einem Landwirt

Die Entnahme eines Landwirts, der die private Pkw-Nutzung nach der 1 %-Regelung ermittelt und die Umsatzsteuer pauschaliert, ist nicht um eine fiktive Umsatzsteuer zu erhöhen (Bezug: § 4 Abs. 1 Satz 2, § 6 Abs. 1 Nr. 4 Sätze 1, 2 und 3, § 12 Nr. 3, § 13 EStG; § 48 Abs. 1 FGO; § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 3 Abs. 9a, § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Sätze 3 und 4 UStG).

Praxishinweise

Bei einem Landwirt, der die Umsatzsteuer nach § 24 UStG ermittelt (Pauschalierung), gleichen sich Umsatzsteuer und Vorsteuer jeweils aus und ein gesonderter Vorsteuerabzug für einen angeschafften Pkw ist ausgeschlossen. Ebenso kommt keine Besteuerung der privaten Pkw-Nutzung als Entnahme bei der Umsatzsteuer in Betracht. Es tritt also gegenüber einer Privatperson keine Besserstellung ein, und die Zurechnung einer fiktiven entnahme...