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BMF 09.04.2010 IV C 3 - S 2221/09/10024, NWB 16/2010 S. 1192

Einkommensteuer | Behandlung von Ausgleichszahlungen im Rahmen des Versorgungsausgleichs

Das geht auf die Neuregelung des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs in den §§ 10 Abs. 1 Nr. 1b und § 22 Nr. 1c EStG durch das Jahressteuergesetz 2008 (BGBl 2007 I S. 3150) ein. Außerdem werden die Änderungen durch das zum in Kraft getretene Versorgungsausgleichsgesetz berücksichtigt. Es ersetzt insoweit das (BStBl 1981 I S. 567) und gilt ab dem Veranlagungszeitraum 2008 sowohl für die – zivilrechtliche – Rechtslage bis zum als auch ab diesem Zeitpunkt. Schwerpunktmäßig stellt das BMF-Schreiben dar, worauf die Regelung zum Sonderausgabenabzug und der damit korrespondierenden Besteuerung Anwendung findet. So wird einführend erläutert, dass unter den schuldrechtlichen Versorgungsausgleich in Form von schuldrechtlichen Ausgleichszahlungen nur Anrechte fallen, die wegen feh...