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Vertragsrecht | Angemessenheit der Übernahmeprovision an Leiharbeitgeber
Die Höhe der in den AGB eines Leiharbeitgebers festgesetzten Vergütung, die der Entleiher dem Leiharbeitgeber zu zahlen hat, wenn er einen Leiharbeitnehmer übernimmt, muss nach der Dauer des vorangegangenen Verleihs gestaffelt sein. Anderenfalls ist eine solche Vermittlungsvereinbarung wegen Verstoßes gegen § 9 Nr. 3 erster Halbsatz AÜG unwirksam. Daher konnte das klagende Verleihunternehmen nicht pauschal knapp 5.000 € – Basis war der 200-fache sog. Stundenverrechnungssatz – verlangen, als ein Schweißer nach knapp einem Monat in eine Festanstellung des Entleihbetriebs wechselte und beim Verleihunternehmen kündigte.