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BFH 01.04.2010 II B 168/09, NWB 16/2010 S. 1195

Erbschaftsteuer | Aussetzung der Vollziehung wegen ernstlicher Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes

Nach dem ist ein mit ernstlichen Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit einer dem angefochtenen Steuerbescheid zugrunde liegenden Gesetzesvorschrift begründeter Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (AdV) abzulehnen, wenn nach den Umständen des Einzelfalls dem Interesse des Antragstellers an der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes nicht der Vorrang vor dem öffentlichen Interesse am Vollzug des Gesetzes zukommt, ohne dass es einer Prüfung der Verfassungsmäßigkeit bedarf.

Anmerkung:

Die drei Staatsgewalten schulden einander Respekt und dürfen sich über die Rechtsakte der jeweils anderen nur dann hinwegsetzen, wenn sie dafür nicht nur eine Kompetenz haben, sondern dies auch einer ggf. konkurrierende Kompetenzen anderer Staatsgewalten schonenden Ausübung der eigenen Ko...