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BMF 09.03.2010 IV C 1 - S 1980-1/09/10001, NWB 16/2010 S. 1193

Einkommensteuer | Zweifelsfragen zu Ertragsausgleich und Zwischengewinn

Das BMF hatte in seinem umfangreichen Schreiben v. (BStBl 2009 I S. 931, Rn. 21a und 197) ausgeführt, dass Zwischengewinne beim Kauf von Investmentanteilen nur dann von depotführenden Stellen bzw. auf Dachfondsebene als negative Einnahmen steuermindernd berücksichtigt werden dürfen, wenn das Ertragsausgleichsverfahren durchgeführt wird, wobei die nur steuerliche Durchführung bei ausländischen Investmentfonds nicht ausreichend sein sollte. Das investmentrechtliche Ertragsausgleichsverfahren hat bei Investmentfonds die Funktion, den ausschüttbaren Ertrag unabhängig von der Anteilsfluktuation, die durch permanente Ein- und Austritte auftritt, konstant zu halten. Dieses Verfahren ist zwar die Regel, in manchen Jurisdiktionen (z. B. Niederlande) jedoch unzulässig, so dass europarechtliche Zweifel an dieser Verwa...