Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Vertragswidrige Pkw-Privatnutzung durch Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH als Arbeitslohn
Die vertragswidrige Privatnutzung eines dem Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH überlassenen Pkw stellt nach dem grundsätzlich eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) dar. Allerdings kann Arbeitslohn anzunehmen sein – statt einer verdeckten Gewinnausschüttung –, wenn die vertragswidrige Nutzung „nachhaltig” erfolgt. Denn dann liegt der Schluss nahe, dass das [i]Fehlende Durchsetzung des VerbotsVerbot einer Privatnutzung nur formal besteht und nicht ernst gemeint war.
Die Abgrenzung zwischen vGA und Arbeitslohn erfolgt nach einer „wertenden Betrachtung aller Gesamtumstände des Einzelfalls”. Dabei ist nach Ansicht des BFH zu berücksichtigen, dass das im Anstellungsvertrag vereinbarte Nutzungsverbot mündlich oder konkludent aufgehoben worden sein könnte und damit n...