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BBK Nr. 8 vom Seite 387

Einkünfte selbständiger (Bilanz-)Buchhalter

Bernd Rätke

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Frage

Ich bin ausgebildeter Steuerfachangestellter und als selbständiger Buchhalter tätig. Seit 2007 arbeite ich ausschließlich für einen einzigen Steuerberater und werde als [i]Freie Mitarbeit beim Steuerberaterfreier Mitarbeiter geführt. Für meine Tätigkeit erhalte ich eine prozentuale Beteiligung an den vom Steuerberater erzielten Umsätzen. Erziele ich gewerbliche Einkünfte i. S. von § 15 EStG oder bin ich freiberuflich gem. § 18 EStG tätig?

Antwort

I. Keine freiberuflichen Einkünfte

Die Tätigkeit eines selbständigen Buchhalters führt nicht zu freiberuflichen Einkünften gem. § 18 Abs. 1 EStG:

  • Der Beruf des selbständigen Buchhalters gehört im Gegensatz [i]Kein Katalogberufzum Steuerberater, Steuerbevollmächtigten oder Wirtschaftsprüfer nicht zu den ausdrücklich genannten Katalogberufen i. S. von § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG.

  • Auch handelt es sich nicht um einen „ähnlichen Beruf” i. S.  [i]Kein „ähnlicher Beruf”von § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2, letzte Variante EStG. Hierfür wäre erforderlich, dass sowohl die Ausbildun...