Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
IWB Nr. 7 vom Seite 257

Umsatzsteuer in der Türkei

Orientierung türkischer Umsatzsteuer an EU-Recht

Dr. Nebi Kesen

Die Umsatzsteuer wird in der Türkei seit der Einführung des Umsatzsteuergesetzes Nr. 3065 v. erhoben und gehört inzwischen neben den Personensteuern zu den wichtigsten Einnahmequellen des Staates. Die Umsatzbesteuerung ist nach der Allphasen-Steuer-Regelung mit Vorsteuerabzugsberechtigung und Erstattungsverfahren konzipiert. Ihre Systematik und Funktionsweise lehnen sich an das deutsche Umsatzsteuersystem an.

I. Persönliche Steuerpflicht

[i]Persönliche UmsatzsteuerpflichtIm Umsatzsteuergesetz wird die subjektive bzw. persönliche Steuerpflicht, die sowohl juristische als auch natürliche Personen umfasst, nach der Art der erbrachten Lieferungen und Dienstleistungen (hier kurz: Leistungen) differenziert und konkret angegeben. Das türkische Umsatzsteuerrecht kennt keinen Leistungsbegriff, der dann, wie z. B. im deutschen Umsatzsteuerrecht, in Lieferungen und sonstige Leistungen zu unterteilen wäre.

Wer als Subjekt der Umsatzsteuerpflicht gilt, kann der folgenden Übersicht entnommen werden.


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Art der Leistung
Steuersubjekt
Lieferungen und Leistungen
ausführende Person
Einfuhr
Importeur
Beförderungsleistungen
Bezugsperson beim Zoll- und Grenzübergang
Dienstleistungen im Post- und Fernmeldewesen
Generaldirektorat des Amtes für Post-, Telefon- und Telegrammwesen
Die...