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Bundesrat stimmt Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben zu
Der Bundesrat hat am dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften zugestimmt.
Aufgrund mehrerer bedeutender Entscheidungen des EuGH aus dem Jahr 2009 hatte sich Änderungsbedarf für das deutsche Steuerrecht u. a. in folgenden Bereichen ergeben:
Das Recht, eine staatliche Zulage zur Altersvorsorge [i]Riester-Rente(Riester-Rente) zu erhalten, wird daran gekoppelt, dass eine Pflichtversicherung in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung oder der Bezug einer inländischen Besoldung existiert (§ 10a Abs. 1 EStG).
Die Möglichkeit, die [i]Degressive Abschreibung auf Gebäudedegressive Abschreibung auf Gebäude in Anspruch zu nehmen, wird auf das EU-Ausland und den Europäischen Wirtschaftsraum ausgeweitet (§ 7 Abs. 5 EStG).
[i]Spenden an gemeinnützige Einrichtungen im EU-Ausland werden steuerlich anerkanntSpenden an gemeinnützige Einrichtungen im EU-Ausland oder im Europäischen Wirtschaftsraum werden künftig steuerlich anerkannt. Allerdings beschloss der Bundestag dazu eine Einschränkung: Bei noch nicht bestandskräftigen Veranlagungen für Zeiträume vor 2007 sollen die Abzugshöchstbeträge nicht erhöht werden (§ 10b Abs. 1 EStG etc.).
Die steuerlichen Regelungen zur [i]Verlagerung betrieblicher Funktionen ins AuslandVerlagerung betrieblicher Funktionen ins Ausland wurden weiter geöffnet, so dass Verrechnungspreise auf der Grundlage einzel...