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Schweiz | Verordnung über Besteuerung von Liquidationsgewinnen veröffentlicht
Der Schweizer Bundesrat hat am die Verordnung zur Besteuerung von Liquidationsgewinnen veröffentlicht. Selbständig Erwerbstätige können seit dem positiven Volksentscheid über die Unternehmensteuerreform II und dem schrittweisen Inkrafttreten der Regelungen seit 2009 davon profitieren, dass künftig nicht mehr der ganze Aufgabegewinn, sondern nur ein Fünftel des Gewinns der persönlichen Einkommensteuer unterliegt.
Voraussetzung ist, dass der Steuerpflichtige das 55. Lebensjahr vollendet hat oder aufgrund einer Invalidität seine Erwerbstätigkeit aufgeben musste. Die begünstigte Besteuerung kann auch von Ehegatten, Erben oder Vermächtnisnehmern in Anspruch genommen werden. Außerdem besteht die Möglichkeit, den Liquidationsgewinn für die berufliche Vorsorge zu verwenden und somit eine ...