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BFH 17.02.2010 VII R 41/08, NWB 15/2010 S. 1125

Abgabenordnung | Steuererstattung bei als rechtsstaatswidrig aufgehobenem DDR-Steuerbescheid

Nach dem richtet sich die Erstattung in der DDR gezahlter Steuern, deren Rechtsgrund durch Aufhebung des als rechtsstaatswidrig erkannten Verwaltungsakts gem. Art. 19 Satz 2 EinigVtr entfallen ist, nicht nach § 37 Abs. 2 AO, sondern nach den Vorschriften des Gesetzes zur Regelung offener Vermögensfragen (VermG). § 1 Abs. 1 Satz 2 des Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes schließt die Anwendung des § 1 Abs. 7 VermG auf die Rückgabe von Vermögenswerten im Zusammenhang mit rechtsstaatswidrigen steuerrechtlichen Entscheidungen nicht aus.

Anmerkung:

Wer wäre wohl auf den Gedanken gekommen, dass die Bundesrepublik durch irgendwelche bei der Wiederherstellung der deutschen Einheit erlassenen Regelungen die Verpflichtung übernehmen wollte, von der D...