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Fahrerlaubnisrecht | Überprüfung des angeblichen Wohnsitzes bei ausländischer EU-Fahrerlaubnis
Die deutschen Fahrerlaubnisbehörden dürfen dem Inhaber eines ausländischen EU-Führerscheins das Recht entziehen, von dieser Fahrerlaubnis in Deutschland Gebrauch zu machen, wenn Ermittlungen bei den Behörden des Ausstellermitgliedstaates unbestreitbare Informationen liefern, dass der Fahrerlaubnisinhaber zum Zeitpunkt der Erteilung dieses Führerscheins seinen ordentlichen Wohnsitz nicht im Ausstellermitgliedstaat hatte.
Zwar dürfen deutsche Staatsbürger in anderen EU-Mitgliedstaaten (hier: in Polen) den Führerschein machen. [i]EuGH, Beschluss v. 9. 7. 2009 - Rs. C-445/08, WiererDamit dieser bei vorangegangener Entziehung der Fahrerlaubnis anerkannt wird, muss der Fahrschüler aber im Staat der Prüfung einen Wohnsitz haben. Die deutschen Behörden prüfen das ggf. anhand des deutschen Melderegi...