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Vertragsrecht | Kein Ad-hoc-Verfall von Bonusmeilen
Eine Fluggesellschaft darf die Gültigkeit der im Rahmen eines Bonusprogramms gesammelten Punkte für Prämienflüge nicht auf bis zu ein Zehntel der ursprünglichen Gültigkeit verkürzen – auch nicht, falls sie das Programm beendet. Eine entsprechende Verfallsklausel in den Teilnahmebedingungen des Programms ist wegen unbilliger Benachteiligung der Reisenden unwirksam. Die Fluggesellschaft muss auch noch Bonuspunkte für Flüge gutschreiben, die zwar erst nach Beendigung des Programms stattgefunden haben, aber vor Bekanntgabe der Beendigung auf der Grundlage des Bonusprogramms gebucht worden waren. Im Streitfall hatte sich die Fluggesellschaft in ihren AGB vorbehalten, das Programm jederzeit einzustellen. Das ist zulässig, doch durfte sie den teilnehmenden Kunden nicht auferlegen, binnen sechs Mo...