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BFH 03.03.2010 I R 31/09, NWB 15/2010 S. 1122

Bilanzierung | Keine Pensionsrückstellung bei Bemessung nach künftigen gewinnabhängigen Bezügen

Nach dem darf für eine Pensionsverpflichtung nach § 6a Abs. 1 Nr. 2 EStG 1997/2002 eine Rückstellung nicht gebildet werden, wenn die Pensionszusage Pensionsleistungen in Abhängigkeit von künftigen gewinnabhängigen Bezügen vorsieht. Das ist bei Gewinntantiemen der Fall, welche nach Erteilung der Pensionszusage entstehen.

Anmerkung:

Nach diesem Verständnis darf eine Pensionsrückstellung nach § 6a Abs. 1 Nr. 2 EStG nicht gebildet werden, soweit nach der Pensionszusage entstandene gewinnabhängige Bezüge – im Streitfall am jeweiligen Bilanzstichtag bereits feststehende Tantiemeansprüche – in die Bemessungsgrundlage eingehen. Das ist bei tantiemelastigen Bezügen nachteilig. Die in der Steuerbilanz nicht rückstellungsfähigen Beträge sind indes nicht zwangsläufig verdeckte Gewinnausschüttungen. Werden betraglich fixiert...