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NWB direkt Nr. 15 vom Seite 342

Wegfall des Zusätzlichkeitserfordernisses bei Mitarbeiterkapitalbeteiligungen nach § 3 Nr. 39 EStG

Am gab der Bundesrat seine Zustimmung zum „Gesetz zur Umsetzung steuerrechtlicher EU-Vorgaben sowie weiterer steuerrechtlicher Regelungen”, welches vom Bundestag bereits am beschlossen worden war (s. auch Hörster, NWB 15/2010 S. 1130).

Neben der Umsetzung erforderlicher Anpassungen des deutschen Steuerrechts an europarechtliche Vorgaben werden durch Art. 1 Nr. 2 des Artikelgesetzes Änderungen an der Regelung zur Mitarbeiterkapitalbeteiligung nach § 3 Nr. 39 EStG vorgenommen.

Bisher stellte Satz 2 der im Jahr 2009 als Nachfolgeregelung des alten § 19a EStG eingeführten Befreiungsvorschrift zwei Voraussetzungen auf und forderte, dass (a) die Vermögensbeteiligung als freiwillige Leistung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn überlassen und nicht auf bestehende oder künftige Ansprüche angerechnet wird und (b) die Beteiligung mindestens allen Arbeitnehmern offensteht, die im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Angebots ein Jahr oder länger ununterbrochen in einem gegenwärtigen Dienstverhältnis zum Unternehmen stehen.

Während das unter (b) normierte Gleichbehandlungserfordernis (vgl. Hilbert, NWB 39/2009 S. 3008 f.) auch in Zukunft unverändert fortbestehen wird, wurde ...