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NWB Nr. 15 vom Seite 1164

Pflichtteilsverzicht der Abkömmlinge

Dr. Damian Wolfgang Najdecki

In Familien mit mehreren Kindern, insbesondere mit Abkömmlingen aus einer früheren Ehe, gestaltet sich für die Ehegatten bzw. den Ehepartner das Testieren vielfach sehr schwierig. In zahlreichen Fällen ist es nicht einfach, eine ausgewogene Regelung zu treffen. Gelingt dies nach Ansicht des Erblassers, so kann die Regelung bei einzelnen Abkömmlingen dennoch auf Unverständnis stoßen. Nicht selten führt dieses Gefühl dazu, dass der sich benachteiligt fühlende Abkömmling seinen Anspruch auf den gesetzlichen Pflichtteil sowie eventuelle Pflichtteilsergänzungsansprüche geltend macht. Diese Situation hat zumeist weitere Streitigkeiten zur Folge, da in einem aufwendigen Prozess die Frage der Bewertung des Nachlasses geklärt werden muss. Zudem kann die Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen dazu führen, dass der Erbe mangels ausreichender Barmittel zum Nachlass gehörenden Grundbesitz zu einem minderwertigen Preis veräußern muss, um die Ansprüche erfüllen zu können. Möchten Eltern bzw. der testierende Elternteil den Streit zwischen ihren Kindern vermeiden, empfiehlt sich der Abschluss eines Pflichtteilsverzichtsvertrags. Möchten die Abkömmlinge diesen ni...