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NWB direkt Nr. 14 vom Seite 331

Minderheitenschutz bei Personengesellschaften

Dr. Jochen Blöse

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB FAAAD-40246 In Personengesellschaften gilt grundsätzlich das Einstimmigkeitsprinzip. Davon wird aus Praktikabilitätsgründen vielfach durch sog. Mehrheitsklauseln abgewichen. Um die Interessen der Minderheitsgesellschafter zu wahren, hat die Rechtsprechung verschiedene Instrumente entwickelt. Eine Mehrheitsklausel muss inhaltlich so bestimmt sein, dass sich aus ihr eindeutig ergibt, welche Beschlussgegenstände der Mehrheitsentscheidung zugänglich sein sollen (Bestimmtheitsgrundsatz).

Schutzumfang nach der Kernbereichslehre

[i]Schutz bei Abweichungen vom EinstimmigkeitsprinzipNicht bzw. nur unter einschränkenden Voraussetzungen möglich sind Eingriffe in besonders geschützte Positionen der Gesellschafter. Nach der Kernbereichslehre ist dabei zu unterscheiden zwischen unverzichtbaren Mitgliedschaftsrechten und relativ unentziehbaren Rechtspositionen. Hinsichtlich Ersterer gilt, dass eine Mehrheitsklausel, die einen Eingriff möglich machen soll, unwirksam ist. Bezüglich der zweitgenannten ist ein konkreter Gesellschafterbeschluss unwirksam, wenn er gegen den Willen des betroffenen Gesellschafters gefasst wird und kein wichtiger Grund vorliegt.

Wirkung der gesellschafterlichen Treuepflicht

[i]Instrument des Minderheitenschutzes, aber auch Pflichten zulasten der MinderheitWeiteres minderheitenschützende...