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NWB direkt Nr. 14 vom Seite 329

Regelmäßige Arbeitsstätten bei außerbetrieblichen Einrichtungen

Lukas Hilbert

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB SAAAD-40259 In zwei Entscheidungen aus den Jahren 2008 und 2009 stellte der BFH fest, dass betriebliche Einrichtungen eines Kunden des Arbeitgebers keine regelmäßigen Arbeitsstätten des dort tätig werdenden Arbeitnehmers sind. Das BMF legte mit Schreiben v. (BStBl 2010 I S. 21) seine Auffassung zu dieser Thematik für Fälle der Leiharbeit und des Outsourcings dar.

Die Position des BFH

[i]BFH: Betriebliche Einrichtung des Kunden keine regelmäßige ArbeitsstätteDie , BStBl 2009 II S. 818) und v. (VI R 21/08, BStBl 2009 II S. 822) verneinen eine regelmäßige Arbeitsstätte beim Kunden, wenn der Arbeitnehmer dort für seinen Arbeitgeber tätig wird. Als wesentliche Argumente führt der BFH an, dass der auswärts tätige Arbeitnehmer keine Möglichkeit besitzt, seine Wegekosten gering zu halten, indem er sich entsprechend auf immer gleiche Wege zur Arbeit einstellt. Insbesondere ist ihm nicht zuzumuten, in die Nähe der Tätigkeitsstätte umzuziehen; bestimmend für den Arbeitnehmer ist dabei das Arbeitsverhältnis zu seinem eigenen Arbeitgeber. Der Einsatz bei einem Kunden ist jedoch durch das Vertragsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Kunde bestimmt, auf welches der Mitarbeiter keinen Einfluss hat. Daher verneint der BFH auch bei längerfr...