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BFH 05.02.2010 XI B 31/09, NWB 14/2010 S. 1036

Umsatzsteuer | Zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung eines Kleinstunternehmers

Nach dem muss ein zum Vorsteuerabzug berechtigendes Abrechnungspapier Angaben tatsächlicher Art enthalten, welche die Identifizierung der abgerechneten Leistung ermöglichen. Der Aufwand zur Identifizierung der Leistung muss dahingehend begrenzt sein, dass die Rechnungsangaben eine eindeutige und leicht nachprüfbare Feststellung der Leistung ermöglichen, über die abgerechnet worden ist. Auch „Kleinstunternehmer” müssen – und können – in den von ihnen ausgestellten Rechnungen Angaben machen, die eine eindeutige und leicht nachprüfbare Feststellung der von ihnen erbrachten Leistungen ermöglichen. Allgemeine Beschreibungen allein wie „Trockenbauarbeiten”, „Fliesenarbeiten” und „Außenputzarbeiten” genügen nicht den Anforderungen an die Leistungsbeschreibung in einer ...