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FG Münster 20.01.2010 10 K 5155/05 E, NWB 14/2010 S. 1035

Einkommensteuer | Überkreuzvermietung zweier Wohnung

Nach dem ist eine Überkreuzvermietung zweier Wohnungen, die die verwandten Angehörigen zuvor getauscht haben, ohne weitere wirtschaftliche Gründe steuerlich nicht anzuerkennen, wenn dadurch nach ausgelaufener Förderung des selbstgenutzten Wohnungseigentums lediglich Aufwendungen abziehbar gemacht und negative Einkünfte erzielt werden sollen.