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NWB Nr. 14 vom Seite 1041

Reform des Insolvenzrechts angekündigt

[i]Neugliederung des Insolvenzrechts in drei StufenBundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger hat auf dem Deutschen Insolvenzrechtstag am eine Reform des Insolvenzrechts angekündigt. Das Verfahren soll stärker auf die Rettung von Unternehmen ausgerichtet werden. In einer ersten Stufe soll das Insolvenzplanverfahren vereinfacht und die Eigenverwaltung gestärkt werden. In der zweiten Stufe soll die Verbraucherinsolvenz reformiert werden, insbesondere ist geplant, die Frist bis zur Restschuldbefreiung von sechs auf drei Jahre zu halbieren. Die gütliche Einigung zwischen Schuldner und Gläubiger soll mehr Gewicht bekommen. Änderungen im Bereich der Insolvenz von Konzernunternehmen und bei der Auswahl der Insolvenzverwalter sind einer dritten Stufe vorbehalten.