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NWB Nr. 14 vom Seite 1041

Änderungen beim gerichtlichen Kostenrecht

[i]BT-Drucks. 86/07 unter http://dipbt.bundestag.deDer Bundesrat möchte Änderungen beim gerichtlichen Kostenrecht erreichen. Zukünftig soll auch in zivilrechtlichen Berufungsverfahren die Pflicht zur Gebührenvorauszahlung bestehen. Dies ist bislang nur in der ersten Instanz Voraussetzung eines Gerichtsverfahrens. Mit der Neuregelung wollen die Länder verhindern, dass die unterlegene Partei Berufung nur deshalb einlegt, um die Vollstreckung des erstinstanzlichen Urteils zu verhindern – ohne tatsächlich an dessen Überprüfung interessiert zu sein. Außerdem sollen Zahlungsverzögerungen und Gebührenausfälle vermindert werden. Für finanziell bedürftige Parteien sieht der Entwurf Sonderregelungen vor. Schließlich will der Bundesrat verhindern, dass eine Partei durch Zahlung hoher Zusatzhonorare Einfluss auf Sachverständige oder Dolmetscher nehmen kann. Die Möglichkeit von Zuzahlungen durch Verfahrensbeteiligte besteht seit Ende 2006; sie ist nach Ansicht des Bundesrats ungerecht gegenüber finanzschwachen Parteien und missbrauchsanfällig.

Gebündelt sind diese Vorschläge im Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Vorauszahlungsverpflichtung der Gebühren für das Berufungsverfahren in bürgerlichen ...