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BVerfG 02.03.2010 1 BvR 256/08, 1 BvR 263/08, 1 BvR 586/08, BBK 7/2010 S. 302

ELENA: Auswirkungen des BVerfG-Urteils zur Vorratsdatenspeicherung

Anbieter von Telekommunikationsleistungen waren bislang verpflichtet, alle Verkehrsdaten von Telefondiensten wie Telefonaten und SMS vorsorglich ohne Anlass zu speichern. Der erste Senat des entschieden, dass diese anlasslose Vorratsdatenspeicherung – wie sie § 113a und § 113b des Telekommunikationsgesetzes vorschreiben – gegen das Grundgesetz verstößt. Zwar sei, so das Gericht, die Datenspeicherung nicht grundsätzlich verfassungswidrig. [i]Speicherung unverhältnismäßigDie Verfassungsrichter lehnten jedoch insbesondere die nicht am Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ausgerichtete Speicherung ohne konkreten Anlass auf Vorrat und die fehlende Datensicherheit dieser Regelungen ab.

Dieses Urteil weckt Zweifel, ob der elektronische Entgeltnachweis (ELENA) einer verfassungsrechtlich...