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AG München 19.08.2009 161 C 8713/09, NWB 13/2010 S. 961

Urheberrecht | Höhe der Lizenzgebühr bei rechtswidriger Einbindung eines Stadtplans auf einer Homepage

Die ohne Nutzungsberechtigung erfolgte Verwendung eines Kartenausschnitts aus einem Stadtplan als Anfahrtsskizze im Internet (hier: auf der Homepage der Betreiberin eines Gästehauses) stellt eine zum Schadensersatz verpflichtende Handlung nach § 97 Abs. 2 Satz 1 UrhG dar (so auch , MMR 2009 S. 872). Berechnet der in seinem Urheberrecht Verletzte (hier: ein Verlag) den Schadensersatzanspruch nach § 97 Abs. 2 Satz 3 UrhG, steht ihm für die unberechtigte Verwendung des Kartenausschnitts eine angemessene Lizenzgebühr zu. Deren Höhe richtet sich danach, was bei vertraglicher Einräumung ein vernünftiger Lizenzgeber gefordert und ein vernünftiger Lizenzgeber gewährt hätte. Im Streitfall schätzte das Gericht den Schaden (§ 287 ZPO) in Anlehnung an die Lizenzbedingungen des Verlags auf 650 € (zur St...