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Lexikon zur Abgeltungsteuer
So sieht die 2008 vom damaligen Finanzminister versprochene Steuervereinfachung und Entbürokratisierung aus:
Einzelfragen zur Abgeltungsteuer, 40 Seiten;
Zweifels- und Auslegungsfragen bei Investmenterträgen, 49 Seiten;
Besteuerung von Versicherungserträgen, 16 Seiten.
Dazu die neuen Rechtsgrundlagen:
§ 20 EStG von einst vier auf nunmehr zehn Absätze (2.546 Wörter) angeschwollen!
Mit § 32d EStG eine neue, zusätzliche Steuersatzvorschrift: sechs Absätze, 908 Wörter!
Die Grundvorschriften über den Kapitalertragsteuerabzug (§§ 43, 43a, 44, 44a EStG) umfassen 4.823 Wörter!
Dazu eine neue Anlage KAP 2009.
Bereits in Zeile 57
des Mantelbogens 2009 wird die Angabe der gesamten Kapitalerträge
verlangt, ebenso in Zeile 73 und eine weitere Erklärung dazu in Zeile 72.
Allein mehr als sieben verschiedene Antragsmöglichkeiten
sind zu kennen und bei der Veranlagung zu beachten – bei einer
Einkunftsart, die eigentlich keine Arbeit mehr machen sollte – der
Irrsinn nimmt kein Ende!
Dem schnellen Überblick für
die Veranlagung 2009 mit oder ohne Steuerabzug auf Kapitalerträge, dient
die nachfolgende Darste...