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Strafbefreiende Selbstanzeige?
Ein komplexer Prozess
[i]Geuenich, NWB 31/2009 S. 2396; Bilsdorfer, NWB F. 13 S. 909, 1055Immer mehr Steuerpflichtige wenden sich in diesen Tagen an Steuerberater und Rechtsanwälte, weil sie eine Selbstanzeige vornehmen wollen. Die Finanzämter werden mit einer Flut von Selbstanzeigen überhäuft. Nicht immer bringt die Selbstanzeige aber den gewünschten Erfolg. Denn es sind formale und inhaltliche Anforderungen strikt einzuhalten. Zudem müssen sich Berater und Steuerpflichtiger über die steuerlichen Auswirkungen detailliert Gedanken machen und strafrechtliche Spezifika beachten. Es ist also keineswegs mit einem Brief an die Finanzverwaltung getan, in dem der Steuerpflichtige offenbart, Einkünfte verschwiegen zu haben. Der folgende Beitrag gibt Praxishinweise, die bei der Erstellung der Selbstanzeige und der Vorausschau der Auswirkungen helfen.
I. Bedeutung der Selbstanzeige für die Beratungspraxis
[i]Erfolgreiche Selbstanzeige führt zur StraffreiheitSteuerhinterziehung ist nach § 370 Abs. 1 AO strafbar. Nach § 371 AO wird straffrei, wer unrichtige oder unvollständige Angaben bei der Finanzbehörde berichtigt, ergänzt oder unterlassene Angaben nachholt. Die Möglichkeit zur strafbefreienden Selbstanzeige im Steuerrecht beruht vor allem auf fiskalischen Erwä...