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Steuern mobil Nr. 4 vom

Track 21 | Beschränkte Steuerpflicht: Abzug von Rentenzahlungen als Sonderausgabe

Das Niedersächsische FG hat dem EuGH die Frage vorgelegt, ob es EU-Recht widerspricht, wenn ein in Deutschland nur beschränkt Steuerpflichtiger im Zusammenhang mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung stehende Rentenzahlungen nicht als Sonderausgaben geltend machen kann, während einem unbeschränkt Steuerpflichtigen diese Möglichkeit offensteht.

Ein anhängiges Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof haben wir als Nächstes ausgewählt.

Das Niedersächsische Finanzgericht hat dem EuGH die Frage vorgelegt: Widerspricht es der Kapitalverkehrsfreiheit oder dem allgemeinen Diskriminierungsverbot, wenn ein in Deutschland nur beschränkt Steuerpflichtiger Rentenzahlungen im Zusammenhang mit Vermietungseinkünften nicht als Sonderausgaben geltend machen kann, während einem unbeschränkt Steuerpflichtigen diese Möglichkeit offensteht?

Die Finanzrichter aus Hannover hatten zu entscheiden über die Rentenzahlungen eines in Belgien lebenden und in Deutschland beschränkt steuerpflichtigen Klägers an seine Mutter. Die Mutter hatte auf das ihr zustehende Nießbrauchsrecht an Immobilien verzichtet, die im Wege vorweggenommener Erbfolge übertragen worden war...