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Steuern mobil Nr. 4 vom

Track 20 | Arbeitslohn: Nebenkosten als lohnsteuerpflichtiger geldwerter Vorteil

Der BFH muss entscheiden, ob ein geldwerter Vorteil und somit Arbeitslohn vorliegt, wenn ein Arbeitgeber umlegbare Nebenkosten bei der Wohnungsvermietung an Arbeitnehmer nicht geltend macht. Entscheidungserheblich ist die Frage, wie ehemalige Arbeitnehmer und Rentner bei der Prüfung des Anteils der Fremdmieter zu berücksichtigen sind.

Im Zentrum der Rechtsprechung zur Lohnsteuer steht seit Jahren der Begriff des Arbeitslohns . Beim Lohnsteuersenat des Bundesfinanzhofs ist jetzt hierzu eine weitere Frage anhängig. Unter dem Aktenzeichen geht es um folgenden Fall:

Ein Arbeitgeber vermietete zahlreiche Wohnungen an seine Arbeitnehmer, ehemalige Arbeitnehmer und Fremdmieter. Er verzichtete auf die Geltendmachung der Kosten für Hausversicherungen, Grundsteuer und Straßenreinigung, obwohl diese nach den Mietverträgen als Nebenkosten umlegbar waren. Das Finanzgericht Düsseldorf kam zu dem Ergebnis: Die verbilligte Wohnungsüberlassung ist durch das Arbeitsverhältnis veranlasst. Der geldwerte Vorteil in Höhe der nicht geltend gemachten Nebenkosten ist als Arbeitslohn zu erfassen.

Die Düsseldorfer Finanzrichter stellten klar: Überlässt de...