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Steuern mobil Nr. 4 vom

Track 09 | Lohnsteuer-Pauschalierung: Verrechnung von Zuschüssen mit Weihnachtsgeld möglich

Anders als die Finanzverwaltung meint, kann ein pauschalbesteuerter Fahrtkostenzuschuss zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn auch unter Anrechnung auf andere freiwillige Sonderzahlungen, wie z.B. Weihnachtsgeld, geleistet werden. Der Begriff des „geschuldeten Arbeitslohns” bestimmt sich insofern ausschließlich nach Maßstäben des Arbeitsrechts.

Ein für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen erfreuliches BFH-Urteil zur Lohnsteuer haben wir als Nächstes ausgewählt. Es geht um die Pauschalierung der Lohnsteuer in besonderen Fällen.

In § 40 Abs. 2 EStG ist geregelt: Der Arbeitgeber kann die Lohnsteuer mit einem Pauschsteuersatz von 15 % erheben. Und zwar für zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistete Zuschüsse zu den Aufwendungen des Arbeitnehmers für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Weiter heißt es im Gesetz: Die Pauschalierung der Fahrtkostenzuschüsse ist möglich, soweit die Bezüge den Betrag nicht übersteigen, den der Arbeitnehmer als Werbungskosten geltend machen könnte, wenn die Bezüge nicht pauschal besteuert würden.

Vor dem BFH ging es um die Frage: Was ist zu verstehen unter „zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslo...