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Steuern mobil Nr. 4 vom

Track 02 | Erbschaftsteuer: Wahlrecht zwischen altem und neuem Recht bei Erbengemeinschaften

Zum ist das Erbschaftsteuerreformgesetz in Kraft getreten. Das Gesetz findet auf Erwerbe Anwendung, für die die Steuer nach dem entsteht. Für Erbfälle nach dem und vor Inkrafttreten der Reform bestand ein bis zum befristetes Wahlrecht zur Anwendung des neuen Rechts. Das Finanzministerium Schleswig-Holstein hat jüngst Zweifelsfragen zum Wahlrecht zwischen altem und neuem Recht bei Erbengemeinschaften beantwortet.

Beginnen wir heute mit einigen Neuigkeiten zur Erbschaftsteuer. Den Anfang macht eine aktuelle Verwaltungsanweisung zum Wahlrecht zwischen altem und neuem Recht bei Erbengemeinschaften.

Die Erbschaftsteuerreform ist bekanntlich zum in Kraft getreten. Die neuen Regeln gelten grundsätzlich für Schenkungen und Erbschaften nach dem . Wie Sie wissen, bestand jedoch – befristet bis zum – ein Wahlrecht zur Anwendung des neuen Rechts. Und zwar für Erbfälle nach dem und vor Inkrafttreten der Reform. Also einfacher gesagt: für Erbschaften in den Jahren 2007 und 2008. Geregelt ist dies in Art. 3 ErbStRG.

Da die Erbschaftsteuer konzeptionell als Er...