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BMF 05.03.2010 IV D 2 - S 7210/07/10003, StuB 6/2010 S. 243

Umsatzsteuer | Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für Beherbergungsleistungen ab dem – Folgen für die Umsatz- und Lohnbesteuerung

(1) Durch Art. 5 Nr. 1 des Gesetzes zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums vom (BGBl I S. 3950) wurde § 12 Abs. 2 UStG um eine neue Nr. 11 ergänzt, nach der Umsätze aus der Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die ein Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden bereithält, sowie die kurzfristige Vermietung von Campingflächen dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegen. Die Steuerermäßigung gilt nicht für Leistungen, die nicht unmittelbar der Vermietung dienen, auch wenn diese Leistungen mit dem Entgelt für die Vermietung abgegolten sind. Die Änderung ist am in Kraft getreten. Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt hierzu Folgendes:

I. Anwendung des ermäßigten Steuersatzes für Beherbergungsle...