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Abzinsung von unverzinslichen Gesellschafterdarlehen und Verbindlichkeitsrückstellungen
(1) Unverzinsliche Gesellschafterdarlehen sind nach Maßgabe des § 6 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 EStG 1997 i. d. F. des StEntlG 1999/2000/2002 abzuzinsen, wenn sie zwar keine feste Laufzeit haben, die Darlehensnehmerin aber am Bilanzstichtag mit einer Fortdauer der Kapitalüberlassung für mindestens weitere zwölf Monate rechnen kann (Bestätigung des Senatsbeschlusses vom – I R 4/08, BFHE 226 S. 347 = Kurzinfo StuB 2009 S. 927). (2) Die bloße Zweckbindung eines Darlehens begründet keine „Verzinslichkeit” i. S. des § 6 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 EStG 1997 i. d. F. des StEntlG 1999/2000/2002 (ebenfalls Bestätigung des Senatsbeschlusses vom – I R 4/08, BFHE 226 S. 347). (3) Eine Verbindlichkeitsrückstellung ist nach Maßgabe des § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. e EStG 1997 i. d. F. des StEntlG 1999/2000/2002 abzuzinsen, wenn sie aus der Sicht des Bilanzstichtags voraussichtlic...