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BFH  - V R 2/10 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: UStG 1999 § 15 Abs 4 S 2, UStG 1999 § 15 Abs 4 S 3, UStG 1999 § 4 Nr 12 Buchst a, UStG 1999 § 9, RL 77/388/EWG Art 17 Abs 5 UAbs 3

Rechtsfrage

Können Vorsteuern aus den Herstellungskosten eines gemischt genutzten Gebäudes auch im Streitjahr 2004 nach dem sog. Umsatzschlüssel aufgeteilt werden, weil die Vorschrift des § 15 Abs. 4 Satz 3 UStG (der durch das StÄndG 2003 vom um Satz 3 ergänzte Paragraph schließt die Aufteilung der streitbefangenen Vorsteuerbeträge nach dem sog. Umsatzschlüssel ab dem faktisch aus) nicht mit dem Gemeinschaftsrecht in Einklang steht und die Klägerin sich unmittelbar auf die Regelungen der Richtlinie 77/388/EWG, die als Regelaufteilungsmaßstab den Umsatzsteuerschlüssel vorsieht, berufen kann?

Das Verfahren ruht gemäß Beschluss vom bis zur Entscheidung des EuGH in dem Verfahren C-511/10 (V R 19/09).

Gemeinschaftsrecht; Gemischtgenutztes Grundstück; Umsatzschlüssel; Umsetzung; Vorsteueraufteilung

Fundstelle(n):
GAAAD-39765

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