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Laufende Verluste zwischen verbundenen Unternehmen im EU-Ausland
Grenzüberschreitende steuerliche Einheit zwischen Mutter- und Tochtergesellschaft
Der (, X Holding) entschieden, dass die Niederlassungsfreiheit der niederländischen Regelung nicht entgegensteht, die es einer Muttergesellschaft ermöglicht, mit ihrer gebietsansässigen Tochtergesellschaft eine steuerliche Einheit zu bilden, die Bildung einer solchen steuerlichen Einheit mit einer gebietsfremden Tochtergesellschaft aber nicht zulässt, weil deren Gewinne nicht den Steuervorschriften dieses Mitgliedstaates unterliegen.
I. Bedeutung des Urteils für die Praxis
[i]Keine Fortentwicklung bzw. Einschränkung der Rechtsprechung in der Rs. Marks & SpencerDas nun vorliegende Urteil des EuGH in der Rs. X Holding hat für die deutsche Praxis die im Zuge der Marks-&-Spencer-Rechtsprechung um die Berücksichtigung finaler Verluste keinerlei Bedeutung. Das Urteil X Holding ist zwar eine Steilvorlage für die deutsche Finanzverwaltung zur Abwehr allzu forscher Anträge zur grenzüberschreitenden Verlustverrechnung zwischen Mutter- und Tochtergesellschaften. Allerdings hat der EuGH nur über zwei Fragen entschieden: Zum einen ging es im Gegensatz zu dem Verfahren in der Rs. Marks & Spencer um die durch die Bildung einer niederländischen steuerlichen Einheit ermöglichte...