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NWB-BB Nr. 4 vom Seite 119

Aktuelle Entwicklungen zur Managerhaftung und zur D&O-Versicherung

Zunehmende Risiken machen Versicherungspolicen auch für KMU interessant

von Prof. Dr. Harald Ehlers, Kiel

Wo Verluste entstanden sind, wird schnell nach Verantwortlichen gesucht – denken Sie nur aktuell in der Wirtschaftskrise an die Verluste im Bankengeschäft oder an fehlerhafte Restrukturierungsmaßnahmen. Folgerichtig ist die D&O-Versicherung (Directors-and-Officers-Versicherung) zur Absicherung der Managerhaftung in den Fokus vieler Unternehmensleitungen und somit auch Ihrer Mandanten gerückt. Der folgende Beitrag gibt Ihnen zunächst einen Überblick über einschlägige Gesetzesreformen und erläutert dann die Entwicklung der Risikofelder sowie die Deckungsschutzrisiken der D&O-Versicherung.


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Einschlägige Gesetzesreformen
1. Die Selbstbeteiligung der Manager
Auch in Zukunft bleibt der Abschluss einer D&O-Versicherung nicht obligatorisch, sondern freiwillig. Aber seit dem verpflichtet das Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütungen (VorstAG) durch Einfügung des § 93 Abs. 2 Satz 3 AktG Aktiengesellschaften, in D&O-Versicherungen einen Selbstbehalt zu vereinbaren. Mit Hilfe des Selbstbehalts will der Gesetzgeber Pflichtverletzungen von Vorstandsmitgliedern präventiv entgegenwirken und damit eine verhaltenssteuernde Wirkung erzielen. Zum Schadenser...