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Keine „Steuerentstrickung” durch Betriebsverlegung in das Ausland
Der BFH hat mit (Az.: I R 99/08 NWB KAAAD-35186) seine bisherige Rechtsprechung aufgegeben, wonach die Verlegung eines im Inland ansässigen Betriebs in einen ausländischen Staat als ein der Betriebsaufgabe ähnlicher Vorgang beurteilt wurde, welcher zur Aufdeckung der stillen Reserven des Betriebsvermögens führte. Parallel hierzu hat der BFH mit (Az.: I R 77/06 NWB NAAAC-92663) seine Rechtsprechung zur „finalen Entnahme” aufgegeben. Nach dieser früheren Rechtsprechung sollten die in einem Wirtschaftsgut angesammelten stillen Reserven steuerlich erfasst werden, sobald das Wirtschaftsgut aus dem Inland in eine ausländische Betriebsstätte überführt wurde.
Der Gesetzgeber hat mit Wirkung vom Veranlagungszeitraum 2006 eine Neuregelung geschaffen, die...