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NWB BB 4/2010 S. 104

Kostenspartipp: Vereinbarung von Erfolgshonoraren für den Anwalt verringert das Kostenrisiko

Wer vor Gericht gehen will, benötigt dazu i. d. R. einen Rechtsanwalt (RA). Die hohen festen Kosten für einen RA haben bisher insbesondere KMU und Selbständige häufig davon abgehalten, vor Gericht zu ziehen, da die Kosten auch beim Verlieren eines Falls entstehen. Seit mehr als einem Jahr ist es jetzt auch in Deutschland möglich, mit Juristen Erfolgshonorare zu vereinbaren. S. 105

Voraussetzung für die Vereinbarung von Erfolgshonoraren ist, dass es sich um einen Einzelfall handelt. Eine generelle Vereinbarung für alle künftigen Fälle ist nicht möglich. Weiter ist es notwendig, dass der Mandant des RA ohne Vereinbarung eines Erfolgshonorars aufgrund seiner wirtschaftlichen Verhältnisse vernünftigerweise von der Rechtsverfolgung abgehalten würde (§ 4a Rechtsanwaltsvergütungsgesetz). Sind diese Vorausset...