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NWB BB 4/2010 S. 104

Staat verzichtet bei kleineren Beträgen auf die Abgeltungsteuer

Bei Streitigkeiten in Sachen Abgeltungsteuer will der Fiskus verzichten, wenn die Kapitalerträge des Anlegers nur gering sind. Das hat das BMF in einem Schreiben mitgeteilt ( NWB DAAAD-34883). Ein Bankkunde muss dem Finanzamt zwar mitteilen, wenn sein Institut für 2009 zu wenig Abgeltungsteuer einbehalten hat. Auf diese Meldung bzw. auf eine Korrektur kann aber verzichtet werden, wenn die falsch berechneten Kapitalerträge max. 500 € betragen. Dadurch soll erreicht werden, dass die Kosten für die Bearbeitung und das Eintreiben der Steuern die möglichen Einnahmen nicht übersteigen.