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FG Hamburg 15.12.2009 2 K 247/08, NWB 12/2010 S. 877

Einkommensteuer | Überschusserzielungsabsicht bei Beteiligung an einem Immobilienfonds

Nach einem ist die Vermutung der Einnahmenüberschusserzielungsabsicht nach § 21 Abs. 1 EStG grds. auch bei einer Investition in einem geschlossenen Immobilienfonds zugrunde zu legen. Allein aus dem Umstand, dass in dem Anlageprospekt eine Ertragsplanung nur für 20 Jahre mit einer anschließenden Liquidationsphase vorgenommen wurde, kann nicht gefolgert werden, dass eine von vornherein zeitlich begrenzte Beteiligung beabsichtigt war und deshalb auch nur dieser Zeitpunkt einer Prognoserechnung zugrunde zu legen ist.