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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 3 K 38/09

Gesetze: AO § 122 Abs. 1 Satz 1, AO § 163, AO § 179, AO § 180 Abs. 1 Nr. 2, AO § 183 Abs. 1, AO § 183 Abs. 2, AO § 183 Abs. 3, EStG § 5 a Abs. 4, EStG § 16 Abs. 4, FGO § 99 Abs. 2, FGO § 102

Duldungsvollmacht des Feststellungsbeteiligten, Rechtmäßigkeit der Tonnagebesteuerung

Leitsatz

Eine Empfangsvollmacht nach § 183 Abs. 1 Satz 1 EStG kann auch eine Duldungsvollmacht sein. Diese Duldungsvollmacht kann gemäß § 183 Abs. 3 Satz 1 EStG über die Beendigung des Beteiligungsverhältnisses hinaus wirken.

Gegen die Rechtmäßigkeit der Tonnagebesteuerung bestehen keine grundsätzlichen Bedenken.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
TAAAD-39538

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