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Kapitalanlagerecht | Aufklärungspflicht des Brokers bei Optionsgeschäften
Wer riskante Finanzprodukte an der Börse vermittelt, muss umfassend über deren Risiken informieren. Daher haftet ein Brokerhaus bei mangelhafter Risikoaufklärung auch auf Schadensersatz, wenn es seine Vermittler nicht ausreichend kontrolliert hat. Die beklagte Brokerfirma unterhielt mit dem in Deutschland ansässigen Terminoptionsvermittler vertragliche Beziehungen. Danach sollte der Vermittler gegen Entgelt über die Brokerfirma für von ihm angeworbene Kunden Termingeschäfte an amerikanischen Terminmärkten durchführen. Das Brokerhaus hatte das Geschäftsmodell des Vermittlers nicht vorab geprüft, sondern ihm ohne jede Kontrollmaßnahme Zugang zu ihrem vollautomatischen Online-System eröffnet und ihm durch die Vertragsgestaltung zu erkennen gegeben, dass er dabei nach eig...