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BFH 06.10.2009 IX R 14/08, NWB 11/2010 S. 802

Einkommensteuer | Steuerliche Zurechnung eines Teilgeschäftsanteils im Rahmen einer Quotentreuhand

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Der Annahme eines zivilrechtlich wirksamen Treuhandverhältnisses steht nicht entgegen, dass dieses nicht an einem selbständigen Geschäftsanteil, sondern – als sog. Quotentreuhand – lediglich an einem Teil eines solchen Geschäftsanteils vereinbart wird. (2) Ein solcher quotaler Anteil ist steuerrechtlich ein Wirtschaftsgut i. S. des § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 AO und stellt damit einen treugutfähigen Gegenstand dar.