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Versicherung- und Feuerschutzsteuer ab 1. 7. 2010 in Bundesverwaltung
[i] www.bzst.bund.deDas
Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ist ab dem
die bundesweit zuständige Finanzbehörde für die Versicherung-
und Feuerschutzsteuer. Es übernimmt die Aufgaben der bis zum
zuständigen Finanzämter der Länder.
Dies umfasst auch die Außenprüfung.
Der
Zuständigkeitswechsel von den Ländern zum Bund ist Ergebnis der
Föderalismusreformkommission II und der entsprechenden Änderung des
§ 5 Nr. 25 FVG (Art. 6 des Begleitgesetzes zur
zweiten Föderalismusreform v. , BGBl 2009 I
S. 2702). An der rechtlichen Verpflichtung der bisher bereits erfassten
und künftigen Steuerpflichtigen zur Anmeldung und Abführung von
Versicherungsteuer und Feuerschutzsteuer ändert sich nichts.