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NWB Nr. 11 vom Seite 811

Ermäßigter USt-Satz für Beherbergungsleistungen – lohnsteuerliche Anpassungen ab 1. 1. 2010

[i]BMF, Schreiben v. 5. 3. 2010 NWB EAAAD-39287 Mit Schreiben v. - IV D 2 - S 7210/07/10003, IV C 5 - S 2353/09/10008 hat das BMF zur Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für Beherbergungsleistungen ab dem Stellung genommen. Abschnitt II des BMF-Schreibens befasst sich – im Vorgriff auf eine Ergänzung der Lohnsteuer-Richtlinien – mit den lohnsteuerlichen Folgen. Hierzu im Einzelnen:

Getrennter Ausweis von Beherbergungsleistung und Sammelposten

[i]Welling, Lohnsteuerliche Auswirkungen der Umsatzsteuersatzsenkung für Beherbergungsleistungen, NWB 8/2010 S. 612Ist in einer Rechnung neben der Beherbergungsleistung ein Sammelposten für andere, dem allgemeinen Steuersatz unterliegende Leistungen einschließlich Frühstück ausgewiesen und liegt keine Frühstücksgestellung durch den Arbeitgeber vor (s. unten), so ist die Vereinfachungsregelung nach R 9.7 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 LStR 2008 (für das Frühstück 20 % des maßgebenden Pauschbetrags für Verpflegungsmehraufwendungen = 4,80 €) auf diesen Sammelposten anzuwenden. Der verbleibende Teil dieses Sammelpostens ist als Reisenebenkosten [i]Vereinfachungsregelung nach R 9.7 Abs. 1 LStR 2008 anwendbari. S. von R 9.8 LStR 2008 zu behandeln, wenn kein Anlass für die Vermutung besteht, dass in diesem Sammelposten etwaige nicht als Reisenebenkosten anzuerkennende Nebenleistungen enthalten sind (etwa Pay-TV, priv...