Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB Nr. 11 vom Seite 814

Grobes Verschulden des steuerlichen Beraters und eingeschalteter Dritter

Anmerkung zum

Dr. Michael Schwenke

[i]BFH, Urteil v. 3. 12. 2009 - VI R 58/07 NWB GAAAD-38271 Einem Steuerberater kann ein grobes Verschulden am nachträglichen Bekanntwerden von Zahnbehandlungskosten zur Last fallen, wenn er es unterlässt, seinen Mandanten nach solchen Aufwendungen zu fragen. Die Verpflichtung nachzufragen entfällt nach dem auch nicht dadurch, dass ein Dritter Angaben und Unterlagen für den Steuerpflichtigen beibringt. Das Urteil wirft verschiedene Fragestellungen auf, die nur teilweise beantwortet wurden bzw. auch nur teilweise beantwortet werden mussten. Im Kern geht es um die Fragestellung, ob sich die Position des Steuerpflichtigen im Steuerrechtsverhältnis zur Finanzbehörde durch Einschaltung Dritter in die Wahrung objektiver Rechte und Pflichten aus dieser Rechtsbeziehung (grundlegend) verbessern darf.

I. Sachverhalt und Entscheidung

[i]Antrag auf Änderung der Einkommensteuerbescheide wegen Aufwendungen für ZahnerhaltungsmaßnahmenDie Klägerin wurde für die Streitjahre 1998 bis 2000 bestandskräftig zur Einkommensteuer veranlagt. Mit Schreiben vom beantragte die Klägerin die Änderung dieser Steuerfestsetzungen nach § 173 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO. Sie teilte dem Finanzamt mit, dass ihr in den Streitjahren hohe außergewöhnliche Belastungen erwac...