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Reverse Charge in Italien und Spanien
Im Rahmen der Umsetzung der Regelungen des Mehrwertsteuerpakets in nationales Recht haben Italien und Spanien auch den Anwendungsbereich des Reverse-Charge-Verfahrens erweitert.
I. Italien
[i]Erweitertes Reverse-Charge-VerfahrenDie italienische Regierung hatte am neben der Umsetzung der Regelungen des Mehrwertsteuerpakets die Einführung eines erweiterten Reverse-Charge-Verfahrens entsprechend Art. 194 der MwStSystRL beschlossen. Der neue Art. 17 des italienischen Umsatzsteuergesetzes sieht nunmehr vor, dass die Steuerschuld für alle in Italien erbrachten Lieferungen und sonstigen Leistungen auf den Leistungsempfänger übergehen soll, wenn der Leistungsempfänger in Italien ansässig ist und der Leistende nicht in Italien ansässig ist.
[i]Übergang der SteuerschuldDie Steuerschuld geht selbst dann auf den Leistungsempfänger über, wenn der Leistende in Italien umsatzsteuerlich registriert ist. Nur wenn der Leistende in Italien aufgrund einer festen Niederlassung registriert sein sollte und die Leistung von der Niederlassung erbracht wird, muss dieser noch Umsatzsteuer in Rechnung stellen.
Die Gesetzesänderung ist offiziell erst am in Kraft getreten, da am Vortag die entsprechende Verordnung Nr. 18 v. im Gesetzblatt veröffentlicht wu...