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Die grenzüberschreitende Verrechnung von Betriebsstättenverlusten gewinnt an Kontur!
Finale Betriebsstättenverluste im EU-Ausland
„Verluste eines im Inland unbeschränkt Steuerpflichtigen aus einer EU-Betriebsstätte, die im Betriebsstättenstaat endgültig nicht abgezogen werden können, sind beim inländischen Stammhaus phasengleich gewinnmindernd zu berücksichtigen.” So ist ein NWB KAAAD-33284 – die Revision beim BFH ist unter dem Az. I R 107/09 anhängig) auf den Punkt zu bringen. Das Gericht folgt damit sowohl der bis dato ergangenen EuGH- als auch der BFH-Auffassung (vgl. , Lidl Belgium NWB JAAAC-80208; , Marks & Spencer NWB ZAAAB-79456; NWB LAAAC-90727). Das FG-Urteil sollte jeden interessieren, der bestrebt ist, ausländische Verluste im Inland steuerlich zu verrechnen. Es ist das erste, das sich konkret mit der Berücksichtigung final gewordener Betriebsstättenverluste beschäftigt. Für die Beratungspraxis ist es daher ein wesentliches Mosaiksteinchen bei der Thematik der grenzüberschreitenden Verlustverrechnung. Insbesondere bei der Frage der „zeitlichen Berücksichtigung” final gewordener Betriebsstättenverluste bestanden bislang Unklarheiten. Zudem grenzt das FG ...